Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine entscheidende europäische Gesetzgebung, die Unternehmen verpflichtet, ihre Nachhaltigkeitsbemühungen gemäß standardisierten Definitionen offenzulegen. Durch die Gewährleistung von Transparenz in der Berichterstattung ermöglicht die CSRD es Anlegern und Investoren, die Leistung von Unternehmen in Bezug auf wichtige Umwelt-, Sozial- und Governance-Standards (Environment, Social, Governance – ESG) zu bewerten und zu vergleichen.

Im Rahmen unseres Engagements für Nachhaltigkeit bereitet sich Slimstock darauf vor, die CSRD-Vorgaben bereits 2025 zu erfüllen. In dieser Artikelreihe möchten wir die Richtlinie erläutern und unseren geplanten Weg zur vollständigen Einhaltung vorstellen.

 

Was ist CSRD und warum ist CSRD wichtig

Der Weg zur CSRD Gesetzgebung begann mit einem historischen globalen Abkommen auf der Weltklimakonferenz: dem Klimaabkommen von Paris. Es wurde 2016 unterzeichnet und vereinte nahezu alle Länder weltweit mit einem gemeinsamen Ziel: den Temperaturanstieg auf deutlich unter 2 Grad Celsius zu begrenzen, im Idealfall möglichst auf 1,5 Grad, im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter. Um dies zu erreichen, müssen die Treibhausgasemissionen erheblich reduziert werden – auf 50% bis 2030 und Netto-Null-Emissionen bis 2050.

Aufbauend auf dieser Dynamik hat die Europäische Kommission im Jahr 2020 den Europäischen Green Deal eingeführt – ein umfassendes Maßnahmenpaket, mit dem die EU bis 2050 klimaneutral werden soll. Die CSRD ist eine der Initiativen innerhalb dieses Rahmens, die sicherstellt, dass Unternehmen eine ganze Reihe von Nachhaltigkeitskennzahlen offenlegen.

Die Richtlinie umfasst zwar auch die Umweltberichterstattung, geht aber viel weiter und bezieht auch soziale und Governance-Aspekte mit ein. Das Hauptziel besteht darin, den Anlegern die Daten zur Verfügung zu stellen, die sie benötigen, um ESG-Faktoren bei der Bewertung von Unternehmen zu berücksichtigen, was eine fundiertere Entscheidungsfindung ermöglicht und den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft unterstützt.

 

Wer muss sich an die CSRD halten?

Die CSRD gilt für verschiedene Kategorien von Unternehmen. Die Hauptkriterien sind:

  1. Große Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen:
    • Mehr als 250 Mitarbeiter
    • Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen €
    • Gesamtkapital von mehr als 25 Millionen €
  2. Börsennotierte Unternehmen, die an EU-regulierten Märkten notiert sind, unterliegen der CSRD. Kleine Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern oder einem Umsatz von unter 700.000 € sind davon ausgeschlossen.
  3. Nicht-EU-Unternehmen mit erheblichen Aktivitäten in der EU, einschließlich eines Nettoumsatzes von 150 Millionen € in der EU und mindestens einer Tochtergesellschaft oder Niederlassung in der EU, müssen ebenfalls die Anforderungen erfüllen.
  4. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die an EU-regulierten Märkten notiert sind, unterliegen der CSRD, müssen jedoch weniger strenge Berichtspflichten erfüllen und haben eine verlängerte Frist.

 

What is CSRD

 

CSRD-Compliance-Fristen

Die Fristen für die Einhaltung variiert je nach Unternehmensgröße und dem Status der Börsennotierung:

  • Große, börsennotierte Unternehmen müssen mit der Erstellung von CSRD-konformen Berichten für das Geschäftsjahr 2024 beginnen, die im Jahr 2025 fällig sind.
  • Große, nicht börsennotierte Unternehmen folgen ein Jahr später, mit Berichten für das Geschäftsjahr 2025, die 2026 fällig sind.
  • Mittelständische Unternehmen und Nicht-EU-Firmen: Ab 2026 müssen börsennotierte mittelständische Unternehmen und Nicht-EU-Unternehmen mit bedeutenden EU-Aktivitäten die Anforderungen erfüllen.

Um den Übergang zu erleichtern, wird es in den ersten Jahren lockerere Berichtspflichten geben. Ab 2028 müssen jedoch alle Unternehmen den vollen Umfang der Richtlinie einhalten, ohne Übergangsregelungen.

 

Was müssen Sie jetzt konkret tun?

Beginnen Sie frühzeitig – je eher Sie sich auf die CSRD-Compliance vorbereiten, desto reibungsloser wird der Umstellungsprozess verlaufen. Zunächst sollten Sie identifizieren in welche Berichtsgruppe Ihr Unternehmen fällt und wie die spezifischen Anforderungen und Fristen aussehen.

Wichtige Überlegungen sind:

  • Integration der Nachhaltigkeitsberichterstattung in Ihren Jahresabschluss: Der Nachhaltigkeitsbericht muss zusammen mit Ihren Finanzabschlüssen genehmigt werden. Es ist daher wichtig, diese beiden Prozesse zu integrieren.
  • Frühzeitige Planung: Beginnen Sie bereits jetzt, sich auf Ihren ersten Bericht vorzubereiten. Idealerweise sammeln Sie die Daten bereits vor dem Geschäftsjahr, das abgedeckt wird.

Im nächsten Teil dieser Artikelreihe werden wir die praktischen Schritte erläutern, um Ihren ersten CSRD-Bericht vorbereiten können. Sie erhalten Tipps, worauf Sie Ihren Fokus legen sollten und wie Sie Ihre Berichterstattung strukturieren können.

Indem Sie die CSRD frühzeitig vorbereiten, stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen nicht nur compliant ist, sondern auch gut positioniert, um von der zunehmenden Bedeutung von ESG-Faktoren bei Investitionsentscheidungen zu profitieren.

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